
Umzug Pflegekasse und Krankenkasse
Umzug über die Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro Zuschuss, wir helfen beim Antrag
Wird ein Umzug von der Pflegekasse bezahlt? Sie kann ihn mit bis zu 4.180 Euro bezuschussen, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Umzug die Pflege zu Hause ermöglicht oder erheblich erleichtert, etwa in eine barrierefreie Wohnung oder ins Erdgeschoss. Elvant bereitet den Antrag mit Ihnen vor und erstellt den Kostenvoranschlag, den die Kasse braucht.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Es liegt ein Pflegegrad vor, 1 bis 5
- Der Umzug ist pflegebedingt
- Antrag möglichst vor dem Umzug
- Kostenvoranschlag und Begründung von uns
So geht es weiter
Anfrage online oder telefonisch, gern auch durch Angehörige oder den Pflegedienst. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Pflegekasse oder Krankenkasse
Wer zahlt den Umzug?
Die Krankenkasse ist für einen Umzug nicht zuständig, denn ein Umzug gehört nicht zu ihren Leistungen. Der Zuschuss läuft über die Pflegekasse, und die finden Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Zahlt keinen Umzug
Krankenkasse
- Keine Umzugskosten Ein Umzug gehört nicht zu den Leistungen der Krankenkasse.
- Dieselbe Anlaufstelle Bei jeder Krankenkasse ist eine Pflegekasse eingerichtet. Dort stellen Sie den Antrag.
- Noch kein Pflegegrad? Dann beantragen Sie zuerst den Pflegegrad. Ohne festgestellten Pflegegrad lehnt die Kasse den Zuschuss ab.
Zahlt den Zuschuss
Pflegekasse
- Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, als Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI.
- Pflegegrad 1 bis 5 Den Zuschuss gibt es schon ab Pflegegrad 1.
- Pflegebedingter Umzug Der Umzug muss die Pflege zu Hause ermöglichen oder erheblich erleichtern, etwa weil die bisherige Wohnung wegen Treppen, enger Bäder oder fehlender Barrierefreiheit ungeeignet ist.
- Antrag möglichst vorher Am sichersten stellen Sie ihn vor dem Umzug und warten den Bescheid ab.
Kosten
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse beim Umzug?

Kurz gesagt
Die Kosten des Umzugs selbst, bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Welche Posten sie im Einzelnen anerkennt, entscheidet die Pflegekasse anhand des Kostenvoranschlags.
Grundsätzlich zählen Arbeitslohn, Material und Gebühren, etwa für Genehmigungen. Renovierung wie Streichen oder Tapezieren zählt nicht.
Umzug und nötige Anpassungen der neuen Wohnung gelten zusammen als eine Maßnahme, der Zuschuss deckt dann beides bis zur Höchstgrenze. Bewilligt die Kasse weniger, als der Umzug kostet, tragen Sie die Differenz. Wir weisen im Kostenvoranschlag jede Position einzeln aus, begründen die Notwendigkeit gemeinsam mit Ihnen oder Ihrem Pflegedienst und zeigen Ihnen vorher, welche Leistungen Sie weglassen können, um innerhalb des Zuschusses zu bleiben.
Rechtsstand: Oktober 2026, § 40 SGB XI und Gemeinsames Rundschreiben der Pflegekassen.
Antrag bei der Pflegekasse
So läuft der Antrag
Den Antrag stellen Sie selbst, eine bevollmächtigte Person oder Ihr Betreuer, formlos und am besten vor dem Umzug. Die Unterlagen dafür liefern wir und, wenn nötig, Ihr Pflegedienst.
Umzug mit Zuschuss anfragen
Heute
Anfrage
Bei uns, gern auch durch Angehörige oder den Pflegedienst. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Vor dem Antrag
Besichtigung
In der bisherigen und, wenn möglich, in der neuen Wohnung.
Vor dem Antrag
Kostenvoranschlag und Begründung
Von uns erstellt, jede Position einzeln, so wie die Pflegekasse sie für die Prüfung braucht.
Spätestens 3 Wochen
Antrag und Bescheid
Sie reichen den Antrag mit unseren Unterlagen ein. Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, wird der Medizinische Dienst oder eine Pflegefachperson beteiligt, innerhalb von fünf Wochen. Teilt sie keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt der Antrag nach Ablauf der Frist als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
Nach dem Bescheid
Umzug und Rechnung
Einpacken, Transport, Aufbau und Einräumen, wie im Kostenvoranschlag beschrieben. Die Kasse zahlt den Zuschuss in der Regel an Sie aus. Auf Wunsch rechnen wir per Abtretung direkt mit ihr ab, wenn die Kasse zustimmt.
Umzug Pflegekasse: häufige Fragen
Wird ein Umzug von der Pflegekasse bezahlt, wenn nur Pflegegrad 1 vorliegt?
Ja. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist ab Pflegegrad 1 möglich, sofern der Umzug pflegebedingt ist (§ 28a SGB XI).
Wann bezahlt die Pflegekasse den Umzug nicht?
Wenn kein Pflegegrad festgestellt ist, wenn der Umzug nicht pflegebedingt ist, etwa nur, weil die Wohnung zu teuer ist, und beim Umzug ins Pflegeheim. Riskant ist auch ein Antrag erst nach dem Umzug, denn dann lässt sich schwer belegen, dass er nötig war.
Zahlt die Krankenkasse den Umzug?
Nein, ein Umzug gehört nicht zu den Leistungen der Krankenkasse. Liegt ein Pflegegrad vor, ist die Pflegekasse zuständig, die bei jeder Krankenkasse eingerichtet ist. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit kann die gesetzliche Unfallversicherung Umzugskosten übernehmen.
Kann der Pflegedienst den Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind die pflegebedürftige Person, eine von ihr bevollmächtigte Person und ihr Betreuer. Der Antrag ist formlos möglich. Pflegedienst und wir liefern die Unterlagen, vor allem Kostenvoranschlag und Begründung.
Wie lange dauert die Entscheidung der Pflegekasse?
Spätestens drei Wochen nach Antragseingang, fünf Wochen, wenn der Medizinische Dienst oder eine Pflegefachperson beteiligt ist. Versäumt die Kasse die Frist, ohne rechtzeitig schriftlich einen hinreichenden Grund mitzuteilen, gilt die Leistung als genehmigt.
Wir sind beide pflegebedürftig. Gibt es den Zuschuss doppelt?
Für dieselbe Maßnahme im gemeinsamen Wohnumfeld kann jede anspruchsberechtigte Person bis zu 4.180 Euro erhalten, zusammen höchstens 16.720 Euro; die Kosten werden dann aufgeteilt. Ob ein gemeinsamer Umzug so gewertet wird, entscheidet die Pflegekasse.
Gibt es den Zuschuss mehr als einmal?
Ja, wenn sich die Pflegesituation ändert und eine neue Maßnahme nötig wird, auch ein weiterer Umzug. Was zum selben Zeitpunkt nötig ist, zählt dagegen als eine Maßnahme.
Zahlt die Pflegekasse auch den Umzug ins Pflegeheim?
Nein, der Zuschuss ist für die Wohnung zu Hause gedacht, ein Heim zählt nicht dazu. Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, fragt vor dem Umzug beim Sozialamt nach, denn die Sozialhilfe kann Umzugskosten übernehmen, wenn sie vorher zugestimmt hat. Wie wir Umzüge im Alter begleiten, auch ins Pflegeheim, lesen Sie auf der Seite Seniorenumzug in Hamburg.
Wir kümmern uns um den Antrag, Sie um das Ankommen
Schreiben Sie uns, wohin der Umzug gehen soll und welcher Pflegegrad vorliegt, gern auch als Angehörige. Unser Team meldet sich innerhalb von 24 Stunden, erklärt Ihnen den Weg zum Zuschuss und begleitet Sie bis zur Übergabe.
- Anfrage sendenEckdaten, Pflegegrad und Kontakt, auch durch Angehörige.
- BesichtigungIn der bisherigen und, wenn möglich, in der neuen Wohnung.
- KostenvoranschlagMit Begründung für Ihren Antrag bei der Pflegekasse.

