Jedes Umzugsunternehmen in Deutschland haftet für Schäden am Umzugsgut, ohne dass Sie etwas abschließen müssen. Aber diese Haftung ist begrenzt: auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum und auf den Zeitwert, nicht den Neupreis. Ein Designer-Sessel mit einem halben Kubikmeter Volumen ist damit rechnerisch mit 310 Euro abgesichert, egal was er gekostet hat. Dieser Ratgeber erklärt, was das Gesetz vorsieht, was eine Transportversicherung ändert und wie Elvant Ihr Eigentum versichert.

Haftungsgrenze, Ausschlüsse, Fristen und Aufklärungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch, Rechtsstand September 2026. Zum Vergrößern anklicken.
Hinweis: Dieser Text gibt die Rechtslage nach dem Handelsgesetzbuch wieder, geprüft im September 2026 an den Gesetzestexten auf gesetze-im-internet.de. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Die Paragrafen sind genannt, damit Sie nachlesen können.
Die gesetzliche Haftung: 620 Euro je Kubikmeter, Zeitwert
Nach § 451e HGB haftet das Umzugsunternehmen als Frachtführer für Verlust und Beschädigung Ihres Umzugsguts von der Übernahme bis zur Ablieferung, und zwar verschuldensunabhängig: Es muss nicht bewiesen werden, dass jemand unvorsichtig war. Die Grenze liegt bei 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der für Ihren Umzug benötigt wird. Bei einer 3-Zimmer-Wohnung mit 30 Kubikmetern sind das maximal 18.600 Euro für den gesamten Hausrat.
Ersetzt wird der Zeitwert (§ 429 HGB), also der Wert zum Zeitpunkt der Übernahme, nicht der Neupreis. Und die Grenze gilt pro Kubikmeter, nicht pro Gegenstand: Das wertvolle Einzelstück ist nur mit dem Anteil abgedeckt, den sein Volumen ausmacht.
Egal, was der Sessel gekostet hat: Mehr sieht die gesetzliche Haftung nicht vor (§ 451e HGB), und ersetzt wird nur der Zeitwert (§ 429 HGB). Rechtsstand: September 2026.
Wann das Unternehmen gar nicht haftet
§ 451d HGB nennt Fälle, in denen die Haftung entfällt, sofern der Schaden darauf zurückgeht:
- Selbst gepackte Kartons. Geht im Karton etwas zu Bruch, den Sie gepackt haben, haftet das Unternehmen nicht für den Inhalt. Das ist der häufigste Streitpunkt.
- Schmuck, Geld, Wertpapiere, Urkunden. Gehören nicht in den Umzugswagen, sondern ins eigene Auto.
- Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch Sie.
- Natürliche Beschaffenheit des Guts, etwa alte Bruchstellen.
- Unabwendbare Ereignisse, Sturm, Unfall ohne Verschulden.
Die Fristen, die Sie kennen müssen
Nach § 451f HGB erlöschen Ihre Ansprüche, wenn Sie äußerlich erkennbare Schäden nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung anzeigen und verdeckte Schäden nicht innerhalb von 14 Tagen. Deshalb: Unterschreiben Sie das Übergabeprotokoll nie vorbehaltlos, vermerken Sie Kratzer und Brüche sofort schriftlich, und öffnen Sie in den ersten zwei Wochen zumindest die Kartons mit Glas und Elektronik. Die Verjährung beträgt ein Jahr.
- Tag 0AblieferungProtokoll nicht vorbehaltlos unterschreiben, Sichtbares sofort vermerken, mit Foto.
- Tag 1Äußerlich erkennbare SchädenSpätestens am Tag nach der Ablieferung anzeigen.
- Tag 14Verdeckte SchädenInnerhalb von 14 Tagen melden. Kartons mit Glas und Elektronik bis dahin öffnen.
- 1 JahrVerjährungAnsprüche verjähren nach einem Jahr.
Fristen nach § 451f HGB. Wer sie verpasst, verliert den Anspruch. Zeitachse nicht maßstäblich. Rechtsstand: September 2026.
Die Aufklärungspflicht, die viele Anbieter vergessen
Nach § 451g HGB muss das Unternehmen Sie als Verbraucher bei Vertragsschluss schriftlich und deutlich hervorgehoben über die Haftungsgrenze und die Möglichkeit einer Versicherung informieren, und bei Ablieferung über Form und Frist der Schadensanzeige. Unterlässt es das, kann es sich nicht auf die 620-Euro-Grenze berufen und haftet unbeschränkt. Achten Sie auf dieses Blatt in Ihrem Angebot.
Was eine Transportversicherung ändert
Eine Transportversicherung für Umzugsgut, oft Umzugsversicherung genannt, ist eine eigene Police, die unabhängig von der Haftung des Unternehmens zahlt. Sie greift auch in den Ausschlussfällen, bei unabwendbaren Ereignissen und, je nach Vereinbarung, zum Neuwert statt zum Zeitwert.
| Gesetzliche Haftung | Weitergehende Haftung / Wertdeklaration (§ 451g Nr. 1 HGB) | Transportversicherung | |
|---|---|---|---|
| Höchstbetrag | 620 €/m³ | vereinbarter Wert | vereinbarte Summe |
| Wertbasis | Zeitwert | Zeitwert | Zeitwert oder Neuwert |
| Selbst gepackte Kartons | nein | nein | je nach Police ja |
| Höhere Gewalt | nein | nein | ja |
| Kosten | enthalten | Zuschlag | richtet sich nach Summe und Volumen |
Die Wertdeklaration, also eine vereinbarte weitergehende Haftung gegen Zuschlag, hebt nur den Höchstbetrag an, schließt aber die Lücken nicht. Für Verbraucher darf das Unternehmen von den gesetzlichen Regeln nur zu Ihren Gunsten abweichen (§ 451h Abs. 1 HGB). Für Hausrat über etwa 25.000 Euro, für Kunst, Antiquitäten und hochwertige Elektronik ist die Transportversicherung zum Neuwert der Weg, der im Schadenfall den Unterschied macht.
Was Elvant für Sie abschließt
Wir arbeiten mit einer Transportversicherung, die in jedem Angebot enthalten ist, nicht als Zusatzoption. Die Deckungssumme nennen wir Ihnen im Angebot. Für Hausrat oberhalb dieser Summe und für einzelne Stücke mit hohem Wert vereinbaren wir bei der Besichtigung eine Wertdeklaration oder eine Deckung zum Neuwert; die Prämie steht dann als Position im Angebot.

Die gesetzliche Haftung gilt von der Übernahme bis zur Ablieferung des Umzugsguts.
Dazu kommt unsere Betriebshaftpflicht für Schäden, die nicht am Umzugsgut, sondern am Gebäude entstehen: Treppenhaus, Türrahmen, Parkett, Aufzug. Das deckt keine Verkehrshaftungsversicherung ab, und danach fragt kaum jemand.
Warum wir das so offen schreiben: Weil Sorgfalt nicht daran zu erkennen ist, dass jemand „versichert“ auf die Website schreibt, sondern daran, dass Sie die Zahl kennen, bevor Sie unterschreiben. Wie wir mit Kunst und empfindlichen Stücken umgehen, lesen Sie auf Privatumzug mit persönlicher Planung.
Wertgegenstände, Kunst, Antiquitäten
- Inventarliste mit Wertangaben vor dem Umzug, bei hohen Werten mit Fotos oder Gutachten.
- Wertdeklaration oder Neuwertdeckung vereinbaren, bevor das Stück den Raum verlässt.
- Vom Profi verpacken lassen. Nicht nur wegen der Haftung, sondern weil Gemälde Kantenschutz und Klimakisten brauchen.
- Schmuck, Bargeld, Dokumente selbst transportieren. Sie sind von der Haftung ausgeschlossen, und keine Police ersetzt sie gern.
Greift meine Hausratversicherung beim Umzug?
Teilweise. Viele Hausratpolicen versichern den Hausrat während des Umzugs für eine Übergangszeit an beiden Adressen, aber gegen Feuer, Wasser, Einbruch, nicht gegen Bruch und Beschädigung beim Transport. Informieren Sie Ihren Versicherer trotzdem vor dem Umzug; die neue Adresse kann die Prämie ändern, und manche Policen verlangen die Meldung.
Schaden melden: So gehen Sie vor
- Sichtbare Schäden sofort auf dem Übergabeprotokoll vermerken, mit Foto.
- Verdeckte Schäden innerhalb von 14 Tagen schriftlich melden, mit Fotos aus mehreren Winkeln, vor dem Umpacken.
- Beschädigtes nicht wegwerfen, bis der Fall geklärt ist.
- Kaufbeleg, Wertnachweis oder Kostenvoranschlag beilegen.
- Bei Elvant: Ihr Umzugsmanager nimmt die Meldung entgegen und gibt sie an die Versicherung weiter. Sie diskutieren nicht mit dem Team über Schuld, dafür ist die Beweislast beim Unternehmen.
Häufige Fragen
Haftet das Umzugsunternehmen für alle Schäden?
Nein. Begrenzt auf 620 €/m³ und Zeitwert, nicht bei selbst gepackten Kartons, Schmuck, Geld und höherer Gewalt.
Was kostet eine Transportversicherung beim Umzug?
Das hängt von Versicherungssumme, Volumen und Deckung ab. Bei Elvant ist eine Grunddeckung enthalten; die Erweiterung steht im Angebot.
Wer schließt die Versicherung ab, ich oder die Firma?
Die Haftung besteht automatisch beim Unternehmen. Die Transportversicherung schließt in der Regel das Unternehmen für Sie ab oder vermittelt sie; Sie können sie auch selbst bei einem Makler abschließen.
Wie lange habe ich Zeit, einen Schaden zu melden?
Sichtbar: bis zum Tag nach Ablieferung. Verdeckt: 14 Tage. Danach erlischt der Anspruch.
Muss ich meinen Umzug der Hausratversicherung melden?
Ja, am besten vier Wochen vorher. Viele Policen sehen das vor, und die neue Adresse kann den Beitrag ändern.
Versichert, bevor der erste Karton das Haus verlässt
Bei der Besichtigung besprechen wir, welche Stücke besondere Deckung brauchen. Die Versicherung steht dann im Angebot, mit Summe und Prämie.







