Wenn Sie Bürgergeld beziehen und umziehen müssen, kann das Jobcenter die Umzugskosten übernehmen. Voraussetzung ist, dass der Umzug notwendig ist und Sie die Kostenübernahme vor dem Umzug beantragen. Elvant erstellt Ihnen das Angebot, das das Jobcenter Hamburg für die Entscheidung braucht, und führt den Umzug durch, sobald die Zusicherung vorliegt.
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Übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten?
Ja, wenn der Umzug erforderlich ist und das Jobcenter vorher zugestimmt hat. Rechtsgrundlage ist § 22 Absatz 6 SGB II: Umzugskosten werden „bei vorheriger Zusicherung“ als Bedarf anerkannt, und die Zusicherung soll erteilt werden, wenn das Jobcenter den Umzug veranlasst hat oder er aus anderen Gründen notwendig ist. Als erforderlich gilt ein Umzug zum Beispiel, wenn das Jobcenter selbst zum Wohnungswechsel aufgefordert hat, weil die Wohnung zu teuer ist, wenn die Wohnung zu klein oder gesundheitlich ungeeignet ist, bei Trennung, bei einer neuen Arbeitsstelle oder wenn der Vermieter gekündigt hat. Wichtig: Ohne vorherige Zusicherung zahlt das Jobcenter in der Regel nicht.
Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?
Übernommen werden die angemessenen Kosten des Umzugs. Dazu gehören üblicherweise:
- Transport durch ein Umzugsunternehmen, wenn Sie den Umzug nicht selbst durchführen können, etwa aus gesundheitlichen Gründen, mit kleinen Kindern oder ohne Helfer
- Umzugskartons und Verpackungsmaterial
- Halteverbotszone
- Mietkaution als Darlehen; dafür ist das Jobcenter am neuen Wohnort zuständig, für die Umzugskosten das am bisherigen (§ 22 Abs. 6 SGB II)
- Doppelte Miete für einen Monat, wenn sie unvermeidbar ist
Das Jobcenter erwartet, dass Sie den Umzug so günstig wie möglich organisieren. Deshalb ist unser Angebot fürs Jobcenter bewusst auf das Notwendige beschränkt: Transport, Tragen, Halteverbot. Einpackservice und Montage nehmen wir nur auf, wenn ein Grund vorliegt, den das Jobcenter anerkennt, etwa eine ärztlich bestätigte Einschränkung.
Wie stelle ich den Antrag?
- Vor dem Umzug beim Jobcenter die Zusicherung zur Kostenübernahme beantragen, schriftlich oder über das Online-Portal. Begründen Sie, warum der Umzug notwendig ist. Holen Sie außerdem vor Unterschrift des neuen Mietvertrags die Zusicherung ein, dass die neue Miete als angemessen anerkannt wird (§ 22 Abs. 4 SGB II); sonst kann das Jobcenter später nur die bisherige Miete berücksichtigen.
- Angebot einholen. Viele Jobcenter verlangen bis zu drei Angebote von Umzugsunternehmen. Wir erstellen Ihnen ein Angebot, das die Angaben enthält, die das Jobcenter prüft: Volumen, Strecke, Etagen, Leistungen, Festpreis.
- Zusicherung abwarten. Das Jobcenter prüft Notwendigkeit und Angemessenheit und stellt die Zusicherung aus. Das dauert in Hamburg erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen.
- Umzug durchführen. Sobald die Zusicherung vorliegt, vereinbaren wir den Termin. Die Rechnung stellen wir so aus, wie das Jobcenter sie braucht.
Bei der Kommunikation mit dem Jobcenter unterstützen wir Sie: Welche Unterlagen fehlen, wie eine Begründung aussehen sollte, was bei einer Ablehnung zu tun ist.
Wenn Sie den Umzug selbst organisieren
Das Jobcenter übernimmt auch Kosten für einen selbst organisierten Umzug: Transporter-Miete, Sprit, Kartons und eine Aufwandspauschale für Helfer. Wenn Sie nur Transporter und Fahrer brauchen, bieten wir das an. Ob Sie selbst umziehen können oder ein Unternehmen brauchen, entscheidet Ihre Situation, nicht Ihr Budget.
Umzug mit Pflegegrad oder Krankheit
Ist der Umzug gesundheitlich bedingt, kann statt des Jobcenters die Pflege- oder Krankenkasse zuständig sein. Welche Kasse wann zahlt, erklären wir auf der Seite Umzug über Kranken- oder Pflegekasse.
Häufige Fragen
Bezahlt das Jobcenter Hamburg den Umzug in eine andere Stadt?
Ja, wenn der Umzug notwendig ist, etwa wegen einer Arbeitsstelle. Zuständig für die Zusicherung ist das Jobcenter am bisherigen Wohnort.
Wie lange dauert die Bewilligung?
In Hamburg meist zwei bis vier Wochen. Planen Sie den Umzugstermin erst, wenn die Zusicherung vorliegt. Wir halten Ihnen einen Termin frei, wenn Sie uns Bescheid geben.
Was, wenn das Jobcenter ablehnt?
Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Häufige Ablehnungsgründe sind fehlende Begründung oder ein zu teures Angebot. Unser Angebot ist so aufgebaut, dass es die Angemessenheitsprüfung besteht.
Übernimmt das Jobcenter auch die Kaution?
Als zinsloses Darlehen, das mit dem Bürgergeld verrechnet wird. Das beantragen Sie zusammen mit der Umzugskostenübernahme.
Muss ich das Angebot von Elvant nehmen, wenn das Jobcenter zugestimmt hat?
Nein. Sie sind frei in der Wahl. Wir hoffen, dass Sie sich für uns entscheiden, weil das Angebot verständlich, der Termin verlässlich und der Umzug sorgfältig ist.
Angebot fürs Jobcenter in 24 Stunden
Schildern Sie uns Ihren Umzug und den Grund. Sie erhalten ein Angebot, das Sie direkt beim Jobcenter einreichen können.
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