Öffnet in einem neuen Tab
Elvant · Umzugsunternehmen Hamburg

Umzug über die Pflegekasse oder Krankenkasse: Wir übernehmen Antrag und Abrechnung




Wird ein Umzug von der Pflegekasse bezahlt? Ja, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Umzug die Pflege zu Hause ermöglicht oder erleichtert, etwa in eine barrierefreie Wohnung, ins Erdgeschoss oder näher zu pflegenden Angehörigen. Die Pflegekasse zahlt dann einen Zuschuss von bis zu 4.180 € als sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Absatz 4 SGB XI. Elvant stellt den Antrag mit Ihnen, erstellt den Kostenvoranschlag, den die Kasse braucht, und rechnet direkt mit ihr ab.

Umzug mit Kassenzuschuss anfragen · Telefon 0151 67770022

Wann zahlt die Pflegekasse den Umzug?

Die Pflegekasse bezuschusst den Umzug, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es liegt ein Pflegegrad vor (1 bis 5).
  2. Der Umzug ist pflegebedingt: Die bisherige Wohnung ist für die Pflege ungeeignet, etwa wegen Treppen, enger Bäder oder fehlender Barrierefreiheit, und ein Umbau wäre teurer oder nicht möglich.
  3. Der Antrag wird vor dem Umzug gestellt und bewilligt.

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme; leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, sind es bis zu 4.180 € je Person und höchstens 16.720 € insgesamt (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Umzug in ein Pflegeheim wird nicht über diesen Zuschuss finanziert, dafür gibt es andere Wege, siehe unten.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse beim Umzug?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, die der Umzug selbst verursacht: Transport durch ein Umzugsunternehmen, Ein- und Auspacken, wenn die pflegebedürftige Person es nicht selbst kann, Möbelmontage, Halteverbot. Nicht übernommen werden Kaution, doppelte Miete oder Renovierung. Wir stellen den Kostenvoranschlag so auf, dass er die Prüfung der Kasse besteht, und begründen die Notwendigkeit gemeinsam mit Ihnen oder Ihrem Pflegedienst.

Umzug über die Krankenkasse

Die Krankenkasse ist selten zuständig, denn ein Umzug ist keine Krankenbehandlung. Ausnahmen gibt es, wenn ein Umzug medizinisch verordnet ist und kein Pflegegrad vorliegt; dann kann ein Antrag auf Einzelfallhilfe sinnvoll sein. In der Praxis läuft der Zuschuss fast immer über die Pflegekasse. Wir klären mit Ihnen, welche Kasse zuständig ist, bevor Sie einen Antrag stellen.

Seniorenumzug in Hamburg: mehr als Transport

Ein Umzug im Alter ist oft ein Umzug aus dem Haus, in dem man 40 Jahre gelebt hat, in eine kleinere Wohnung. Das braucht Zeit, Ruhe und Menschen, die zuhören. Unser Umzugsmanager kommt zur Besichtigung so oft wie nötig, bespricht mit Ihnen und Ihren Angehörigen, was mitzieht und was nicht, und plant den Tag so, dass Sie nichts tragen und nichts entscheiden müssen, was Sie nicht entscheiden wollen. Wir packen ein, transportieren, bauen auf, räumen ein und hängen die Bilder dort auf, wo sie vorher hingen. Was nicht mitzieht, geben wir an Angehörige, Sozialkaufhäuser oder entsorgen es.

Umzug ins Pflegeheim

Beim Umzug ins Pflegeheim geht es meist um wenige Möbel und viele Erinnerungsstücke, und um die Auflösung der bisherigen Wohnung. Den Transport ins Heim mit Aufbau im Zimmer übernehmen wir. Den Umzug ins Heim bezahlt die Pflegekasse nicht als wohnumfeldverbessernde Maßnahme; unter Umständen übernimmt das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege die Kosten. Wir sagen Ihnen, wo Sie fragen müssen.

So läuft der Antrag

  1. Anfrage bei uns, gern auch durch Angehörige oder den Pflegedienst.
  2. Besichtigung in der bisherigen und, wenn möglich, in der neuen Wohnung.
  3. Kostenvoranschlag und Begründung für die Pflegekasse, von uns erstellt.
  4. Antrag bei der Pflegekasse. Sie muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen; meldet sie sich nicht und nennt keinen Grund, gilt der Antrag als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
  5. Umzug mit Einpacken, Transport, Aufbau und Einräumen. Abrechnung direkt mit der Kasse, Sie zahlen nur einen eventuellen Eigenanteil.

Häufige Fragen

Wird ein Umzug von der Pflegekasse bezahlt, wenn nur Pflegegrad 1 vorliegt?

Ja. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen steht ab Pflegegrad 1 zu, sofern der Umzug pflegebedingt ist.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse bei Umzug genau?

Transport, Ein- und Auspacken, Montage, Halteverbot und Material, bis zur Höchstgrenze. Kaution, Miete und Renovierung nicht.

Wann bezahlt die Pflegekasse den Umzug nicht?

Wenn kein Pflegegrad vorliegt, wenn der Umzug nicht pflegebedingt ist (etwa nur, weil die Wohnung zu teuer ist) oder wenn der Antrag erst nach dem Umzug gestellt wird.

Kann der Pflegedienst den Antrag stellen?

Der Antrag wird von der pflegebedürftigen Person oder einer bevollmächtigten Person gestellt. Pflegedienst und wir liefern die Unterlagen.

Wie lange dauert die Entscheidung der Pflegekasse?

Höchstens drei Wochen ab Antragseingang, fünf Wochen mit Gutachten des Medizinischen Dienstes. Versäumt die Kasse die Frist ohne Begründung, gilt die Leistung als genehmigt.

Was ist, wenn die Kasse weniger bewilligt als der Umzug kostet?

Dann tragen Sie die Differenz. Wir zeigen Ihnen vorher, welche Leistungen Sie weglassen können, um innerhalb des Zuschusses zu bleiben.

Wir kümmern uns um den Antrag, Sie um das Ankommen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, gern auch als Angehörige. Wir erklären den Weg zum Zuschuss in einem Gespräch und kommen zur Besichtigung, wann es Ihnen passt.

Umzug mit Pflegekassenzuschuss anfragen · Telefon 0151 67770022

Ergänzend: Wird der Umzug nicht über die Pflegekasse, sondern durch das Jobcenter finanziert, lesen Sie Umzug mit Jobcenter-Kostenübernahme.

ELVANT im EinsatzELVANT im EinsatzELVANT im EinsatzELVANT im EinsatzELVANT im EinsatzELVANT im EinsatzELVANT im EinsatzELVANT im Einsatz
Bereit, wenn Sie es sind

Ihr Umzug.
In sicheren Händen.

Ein persönlicher Ansprechpartner, ein schriftlicher Festpreis nach der Besichtigung und ein Team, das sorgfältig arbeitet. Starten Sie jetzt Ihre unverbindliche Anfrage.